Es ist vollbracht.

September 18th, 2007 |

Gestartet anno dazumals, im Jahre 2005, hat sich mein Rechtsgewurstel mit dem Land NÖ bezüglich der unzureichenden Zahlung von Verpflegungsgeld bis zum heutigen Tage gezogen. Jetzt halte ich den endgültigen Bescheid in Händen:

Der Berufung wird gemäß § 66 Absatz 4 [...] teilweise stattgegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass die Höhe des vermögensrechtlichen Anspruchs des Herrn Christian KNOFLACH gegenüber dem Land Niederösterreich 1.463,96 € beträgt.

Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

ME RULES! (blede Gschicht, muaß i im Februar länger in Las Vegas bleiben ois geplant)

Aja, angeboten wurden mir damals ca. € 300,-